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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMKA Beschlagteile AG (Schweiz)

1. Anerkennung der Bedingungen

Durch jede Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, es sei denn, diese werden durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Verkauf und Lieferung erfolgen nur auf Grund der nachfolgenden Bedingungen.

2. Masse und Abbildungen

Alle Masse, Abbildungen und übrigen Angaben in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen sind unverbindlich und können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, geändert werden. Konstruktions- und Modelländerungen sind vorbehalten, da die Anpassung durch Weiter- oder Neuentwicklung unvermeidlich ist.

3. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend - alle Geschäfte, auch wenn diese durch unsere Vertreter und Angestellten angebahnt sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auch Nebenabreden und spätere Ergänzungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

4. Bestellungen

Es werden nur Bestellungen in schriftlicher Form akzeptiert. Dabei sind folgende Angaben unerlässlich: Menge, Artikelbezeichnung, Artikel-Nr., allenfalls Informationen zu Ausführung und Größe sowie die von Ihnen gewünschte Versandart. Fehlt die Angabe der Versandart, wählen wir stets die günstigste Abwicklung. Bei Falschbestellung und Rückgabe der gesamten Bestellung oder einzelner Artikel wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Unsere Lieferungen erfolgen immer ohne Schrauben. Ausnahmen nach Katalogbeschrieb.

4a. Musterbestellungen

Artikel, welche als Muster oder zur Auswahl bestellt werden, werden ab Versand nach 30 Tagen berechnet. Muster oder Artikelvorlagen werden nicht kostenlos abgegeben. Musterartikel in einwandfreiem Zustand werden bei Rückgabe innert 3 Monaten nach Verrechnung 100 % gutgeschrieben.

5. Leistungsfristen und -termine

Für unsere Leistungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Eine nur ihrer Dauer nach bestimmte Leistungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages an dem volle Einigung über alle Details des Auftragsinhaltes erzielt wird, frühestens mit der Annahme des Auftrages durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang einer etwa vom Besteller zu leistenden Anzahlung. Befinden wir uns mit einer Leistung im Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine dem Auftragsgegenstand angemessene Nachfrist gesetzt hat. Aus der Überschreitung einer Leistungsfrist oder eines Leistungstermins oder aus Leistungsverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

6. Preise

Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, für die Lieferung ab Werk, jedoch ohne Fracht und Verpackung, sowie für alle Leistungen ausschließlich Versicherung und Mehrwertsteuer. Der Preisvereinbarung liegen die am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Löhne und Preise für Rohstoffe, Frachten pp zugrunde. Sollte sich bis zur Lieferung diese Preisgrundlage wesentlich ändern, so behalten wir uns eine nachträgliche Preiserhöhung vor. Der Mindestauftragswert (Warenwert) beträgt CHF/EUR 100.-. Aufträge unter CHF/EUR 100.- werden mit einem Mindestauftragszuschlag (MAZ) von CHF/EUR 30.- berechnet. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Mengen produktionsbedingt um bis zu 10% zu über-, bzw. unterschreiten und den sich dadurch ergebenden Mehr- bzw. Minderpreis in Rechnung zu stellen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Die Mengenüber- oder –unterschreitungen werden dem Vertragspartner, soweit diese im Rahmen des Produktionsprozesses vorhersehbar waren, vorab angekündigt.

7. Transportschäden

Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Käufer über, auch wenn der Preis frei Bestimmungsort gilt. Der Käufer trägt auch die Versandkosten. Wir sind nicht zu billigstem Versand verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten, auch aus anderen mit uns abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbes ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Soweit die Bezahlung der Ware noch nicht erfolgt ist, steht uns, falls der Käufer seine Zahlungen einstellt oder Tatsachen vorliegen, die seiner Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, Anspruch auf Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung zu, auch wenn die Ware be- oder verarbeitet, vermischt oder sonst wie verändert ist. Der Käufer ist verpflichtet, bei etwaigen Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware uns sofort davon Mitteilung zu machen, so dass von uns rechtzeitig interveniert werden kann.

9. Zahlungen

Die Zahlung hat spätestens innerhalb von 30 Tagen netto unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung ohne irgendwelchen Abzug zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungstermine festgelegt sind. Werkzeugkosten sind wie folgt zu zahlen: 1/3 bei Auftragserteilung, der Rest nach Gutbefund der Ausfallmuster netto Kasse, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungstermine festgelegt sind. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr. Nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnen wir folgende Mahngebühren: 1. Mahnung CHF/EUR 5.-, 2. Mahnung CHF/EUR 10.-, 3. Mahnung CHF/EUR 15.-, 4. Mahnung CHF/EUR 20.-.

10. Rücktrittsvorbehalt

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn -nach Vertragsabschluss über die Vermögensverhältnisse des Käufers eine ungünstige Auskunft erteilt wird. Desgleichen dürfen wir ganz oder teilweise vom Vertrage zurücktreten, wenn wir uns hierzu durch Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Elementarschäden am Werk) oder dergleichen bei uns oder unseren Lieferanten gehören, veranlasst sehen. Weiter haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistungen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

11. Kontrolle, Beanstandungen und Garantie

Die Kontrolle der Sendung hat sofort nach Erhalt zu erfolgen. Reklamationen über Menge oder Beschaffenheit der gelieferten Ware müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt angebracht werden. Verspätete Beanstandungen können leider nicht anerkannt werden. Stellt sich ein vermuteter Fehler oder Mängel an unserer Ware erst nach der Montage oder bei Betriebsaufnahme heraus, ist der Käufer verpflichtet, uns sofort zu informieren, vor deren Veränderung oder Nachbearbeitung, so dass eine Beurteilung unsererseits vorgenommen werden kann. Ist eine Beanstandung berechtigt, für Ware und festgestellten Material- oder Konstruktionsfehlern, leisten wir Garantie im Rahmen der SIA-Bestimmungen für normalen Gebrauch und Einsatz unserer Produkte, sowie Handelsartikel, d.h. für die Dauer von 2 Jahren nach Lieferung. Wir behalten uns vor, fehlerhafte Ware bei uns instand zu stellen oder Gratisersatz zu liefern, gegen Rückgabe des beanstandeten Materials, weitergehende Schadensersatzforderungen lehnen wir ab. Für vom Verarbeiter veränderte Ware erlischt jeder Garantieanspruch. Eine Garantie oder Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, übernehmen wir nicht. Alle weitergehenden Ansprüche, mögen sie heißen wie sie wollen - auch im Falle beschriebener Garantien oder Zusicherungen unseres Käufers - sind ausgeschlossen und werden von uns nicht anerkannt.

12. Eigentums- und Urheberrecht

Die vorliegenden Kataloge, Nachträge und Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum und können jederzeit von uns zurückverlangt werden. Jede Verwendung bzw. Kopierung von Abbildungen und Text, aus den vorerwähnten Unterlagen, ist ohne unsere schriftliche Genehmigung verboten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche ist Interlaken, Schweiz. EMKA-Beschlagteile AG CH-3800 Interlaken

14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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