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Erklärung zu RoHS-Konformität und WEEE-Richtlinie

Grundlagen und Voraussetzung

Die RoHS- und WEEE-Richtlinien gelten im Bereich der europäischen Union. Sie regeln im Hinblick auf Schadstoffbelastungen die Inverkehrbringung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU.

Die EU-Richtlinie 2002/95/EG, kurz RoHS (Restriction of Hazardous Substances), zur Beschränkung der  Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, regelt ab 01. Juli 2006 für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte Stoffkonzentrationen zu Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bromierte Flammschutzmittel.

Im Zusammenhang mit der RoHS-Richtlinie wurde auch die EU-Richtlinie 2002/96/EG, kurz WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), verabschiedet. Vorrangiges Ziel der WEEE ist die Wiederverwendung und Reduktion der Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie deren Wiederverwendung, Recycling und Verwertung.

Die Regelungen der WEEE-Richtlinie sind in dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, vom 16. März 2005, in deutsches Recht aufgenommen worden.


Erklärung zur RoHS-Konformität

Die EMKA Gruppe ist weltweit tätig und betrachtet die Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen als unternehmerische Verpflichtung. Bedingt dadurch hat sich die EMKA Beschlagteile GmbH &Co. KG dazu entschlossen, das Produktsortiment sukzessiv auf RoHS umzustellen.

Seit dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin (01.Juli 2006) werden im EMKA Standardprogramm nur noch RoHS-konforme Produkte angeboten.

 

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